Verbrennen von Grünabfällen im Garten ist verboten.
Die Verbrennung von Gartenabfällen in Privatgärten und öffentlichen Einrichtungen
ist seit dem 18.11.2017 nicht mehr zulässig.
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Verbrennen von Grünabfällen im Garten ist verboten.
Die Verbrennung von Gartenabfällen in Privatgärten und öffentlichen Einrichtungen
ist seit dem 18.11.2017 nicht mehr zulässig.