• Gartenabfälle gehören nicht in die Restmüllcontainer, sondern auf dem Kompost!

    Rasen- und Heckenschnitt gehören nicht in die Biocontainer, sondern auf dem Kompost!

    Sperrmüll gehört nicht in die Restmüllcontainer - auch nicht daneben! (Sperrmüll können Sie in Hamburg kostenlos an allen Recyclinghöfen anliefern).

  • Restmüll gehört in den Restmüllcontainer und nicht daneben, auch dann nicht, wenn er voll ist! 

Wir möchten darauf hinweisen, dass jeder Verstoß gegen die Müllverordnung ein vereinsschädigendes Verhalten darstellt. Wir werden jeden bekannten Verursacher, im Falle einer Verunreinigung durch abgestellten Restmüll oder Sperrmüll, bei den Behörden zur Strafanzeige bringen. Darüber führen derartige Vorkommnisse, lt. Kleingartenpachtvertrag nach § 3 Abs. der Satzung und nach § 8.2 BKleingG., zur fristlosen Kündigung der Vereinsmitgliedschaft und zum Entzug des Nutzungsrechts der Parzelle.

Jeder Pächter ist für seine Gäste verantwortlich!

Der Vorstand