Info zum ökologischen Gärtnern:

Bei der Nutzung und Bewirtschaftung des Kleingartens sind die Erfordernisse des Umweltschutzes, des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu berücksichtigen. Hierzu gehören vor allem planmäßige Bodenbearbeitung, bedarfsgerechte Düngung und umweltfreundlicher integrierter Pflanzenschutz.

Jedes Mitglied ist zur Bekämpfung von Pflanzenkrankheiten und Schädlingen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen unter größtmöglichem Schutz der Umwelt und nach den Anweisungen des Vorstandes verpflichtet.

Chemische Pflanzenschutzmittel sollten hierbei nicht verwendet werden.

Es sind bienenschonende Mittel zu verwenden, Der Gebrauch von Unkrautvernichtungsmitteln ist verboten. Maßnahmen zum Schutze der Vögel sind nach Weisung des Vorstandes und des Fachberaters durchzuführen.

Euer Vorstand